Wie Sie Klarheit gewinnen und verlässlich kalkulieren
Fragen rund um die Nutzung zentraler E-Akten-Dienste begegnen mir immer wieder und in letzter Zeit zunehmend, wenn ich mit öffentlichen Einrichtungen spreche. Die rechtliche Grundlage für die Einführung einer E-Akte bildet z. B. das E-Government-Gesetz, welches Bundesbehörden verpflichtet, bis 2020 elektronische Akten zu führen. Daran angelehnte Landesgesetze und Verordnungen der einzelnen Bundesländer sehen teils ähnliche, teils sehr verschiedene Fristen vor. Beispielsweise hat das Land Nordrhein-Westfalen eine Einführung der E-Akte bis 2022 im „EGovG NRW“ vorgesehen.