Mitarbeiter-Blog · Sandra Wilkens · 15.11.18

Zwischen Gesetzes­hürden und Bürger­wünschen

Bis 2022 haben Verwaltungen in Deutschland Zeit, ihre Dienstleistungen digital anzubieten – sehr zur Freude der Bürger. Vorbei an Hürden und Herausforderungen machen sich Bund, Länder und Kommunen auf den Weg.

Im vergangenen Jahr wurde mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG ) die Grundlage für ein einheitliches Konzept geschaffen, um das digitale Leistungsangebot von Bund, Ländern und Kommunen in Zukunft unter einem Dach zusammenzuführen. Seitdem ist einiges passiert.

Im April dieses Jahres hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) den Umsetzungskatalog mit den 575 Dienstleistungen vorgestellt, die bis zum Jahr 2022 digital abgebildet werden sollen. Dabei sind die beschriebenen Leistungen in 35 Leistungs- und 17 Unternehmenslagen gebündelt und 14 übergeordneten Themenfeldern zugeordnet. 

Der ambitionierte Zeitplan und die hohe Zahl der bereitzustellenden Verwaltungsleistungen erfordern eine arbeitsteilige Umsetzung. Über den koordinierenden IT-Planungsrat wurden daher im Sommer 2018 Verantwortlichkeiten zwischen den Bundesländern zu den Themenfeldern festgelegt.  Ziel ist es, dass die für ein Themenfeld federführenden Bundesländer eine Konzeption zur Umsetzungsplanung erarbeiten und bereitstellen.

Das Ziel: Ein Portal für alle Dienstleistungen

Ein weiteres Ziel des OZG ist es, Bürger:innen einen einfachen Zugang zu Verwaltungsleistungen zu gewähren. Dazu werden Bund, Länder und Kommunen eigene Plattformen auf- und ausbauen, die zu einem zentralen Portalverbund  verknüpft werden.

Mitte September ist das Verwaltungsportal des Bundes , in dem künftig sämtliche onlinefähige Verwaltungsleistungen aufrufbar sein sollen, in einer Beta-Version online gegangen. Dort sind bereits erste Anwendungsbeispiele zu finden, wie z. B. die Beantragung und Abwicklung von Kindergeld und Kitaplatz.

Das ist wichtig, denn sechs von zehn Bürger:innen erhoffen sich laut einer aktuellen Bitkom-Umfrage, dass sie diese Verwaltungsleistungen in Zukunft online nutzen können. Die Befragten wünschen sich außerdem mehr Digitalisierung in den Bereichen Gewerbeanmeldung und Einwohnerwesen.

Schnellere und transparentere Abläufe

Währenddessen wächst die Ungeduld bei den Bürger:innen. Laut der Umfrage der Bitkom wünschen sich die Menschen in Deutschland vom „Staat 4.0“ insbesondere Zeitersparnis und mehr Transparenz zum Stand ihrer Anliegen. Behörden brauchen demnach zu lange für die Bearbeitung von Bürgeranliegen – es werde Zeit für eine richtige E-Government-Offensive.

Die Gründe für den schleppend anlaufenden Prozess sind nicht nur die anspruchsvolle technische Umsetzung, sondern unter anderem Ressourcenknappheit sowie restriktive rechtliche Normen. Dazu zählt etwa die Pflicht zum persönlichen Erscheinen oder die persönliche Unterschrift bei vielen Vorhaben. Die Herausforderungen durch den Föderalismus mit verschiedenen Zuständigkeiten wirken dabei nicht unbedingt beschleunigend.

2022 endet die Frist – noch gibt es viel Arbeit

Die Weichen sind gestellt, doch damit die Leistungen bis Ende 2022 bundesweit umgesetzt werden, ist noch viel zu tun. Es braucht eine konstante, zentrale Kraft, die mit dem nötigen Mut Voraussetzungen schafft und steuernd eingreift, damit alle Beteiligten immer dieselben Ziele vor Augen haben und diese umsetzen können.

Ebenso wichtig: Dienstleister, die sich mit den zentralen Fragen rund um die Gestaltung von elektronischen Prozessen und deren Einbindung in IT-Landschaften auskennen.