News · 27.10.23

Wachstums­chancen­gesetz und E-Rech­nung: Das sollten Sie wissen

Mit dem Wachstumschancengesetz plant das Finanzministerium die verpflichtende Einführung der E-Rechnung für Unternehmer. Lesen Sie, welche Änderungen auf Sie zukommen und warum Verwaltungen mit einem digitalen Rechnungsprozess zukunftsfähig aufgestellt sind.

Was steckt im Wachstumschancengesetz?

Seit längerem wird über das Wachstumschancengesetz gesprochen – mal kontrovers, mal zustimmend. Auf über 250 Seiten beschreibt es die Einzelheiten der Wachstumschancen. Besonders hervorzuheben ist dabei die Einführung einer gesetzlichen Regelung zur verpflichtenden Verwendung von elektronischen Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen.

 

Digitaler Wandel im Rechnungswesen

Das Finanzministerium unternimmt mit der verpflichtenden Einführung der E-Rechnung wichtige Schritte in Richtung Digitalisierung im Rechnungswesen. Durch die elektronische Rechnung sollen Laufzeiten verkürzt, Bürokratie vermieden und Steuerbetrug unterbunden werden. 

Jeder Unternehmer muss ab 2025 E-Rechnungen von anderen Unternehmern im XRechnungsformat empfangen und verarbeiten. Ab 2025 gelten Behörden mit Umsätzen nach §2b UStG und BgAs als Unternehmer. Es sind Übergangsvorschriften für das Versenden der E-Rechnung vorgesehen. 

Weiteres Ziel ist es, ab 2028 anhand der E-Rechnung eine kontinuierliche Steuermeldung jeder elektronischen Rechnung an das Finanzamt abzugeben.

Die MACH Software unterstützt Sie beim Empfang und dem Versenden der E-Rechnung. Es ist zu empfehlen, die E-Rechnung im Workflow-Prozess zu nutzen, damit die notwendigen Prüfschritte – technisch in der MACH Software unterstützt – einfach und komfortabel für die Anwender:innen ablaufen können. Die Anwender:innen können die E-Rechnung validieren, sachlich und rechnerisch prüfen und genehmigen. 

 

Die Vorteile eines digitalen Rechnungsprozesses

Durch die Abbildung eines Rechnungsbearbeitungsprozesses anhand einer workflowgesteuerten Software profitieren Verwaltungen von einem hohen Grad an Transparenz, da die Dokumentation aller Prozessschritte digital erfolgt. Mahnungen und Rechnungsverluste werden vermieden. Zum einen verringern sich Kosten durch einen papierlosen Prozess, zum anderen reduzieren sich durch einen hohen Automatisierungsgrad manuelle Aufgaben. So werden Prüfentscheidungen z. B. automatisch vom Softwaresystem getroffen. Die Prozessdurchlaufzeit sinkt, was wiederum Vorteile beim Einziehen von Skonto birgt und die Liquidität erhöhen kann.

Doch nicht nur Kosten- und Effizienzvorteile ergeben sich durch den Einsatz einer modernen Lösung – insbesondere für dezentrale Anwender:innen bleibt der Fokus auf der eigentlichen Arbeit: Verwaltungsprozesse laufen parallel und können zügig, transparent und nebenher erledigt werden.

 

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Noch Fragen? Es bleibt spannend

Aktuell wird das Wachstumschancengesetz im Bundestag beraten. Die Verabschiedung des Gesetzes ist Mitte November geplant. 

In einigen Ländern ist die E-Rechnung zwischen Unternehmen bereits verpflichtend. Portugal ist als gutes Beispiel zu benennen. Das von Deutschland vorgesehene Y-Modell wird z. B. von Frankreich aktuell verprobt. Die E-Rechnung wird überall auf der Welt genutzt.  

Wir möchten Sie unterstützen, den nächsten Schritt bei digitalen Rechnungen, E-Akte, Aufbewahrungsfristen und Prüfungsvorbereitungen zu gehen. Einfach – sicher – kompetent und zuverlässig. Unsere Fachexpert:innen stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.

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