

Barrierefreie ERP-Software – einfach, leistungsstark und für alle
MACH meinERP – so heißt die neueste Version der MACH Software, die einen besonderen Fokus auf barrierefreie Anwendungen setzt. Die Software ermöglicht allen Nutzergruppen einen schnellen und einfachen Zugang in das leistungsstarke MACH ERP-System.
Barrierefrei arbeiten mit MACH meinERP
Der kontinuierliche Abbau von Barrieren steht bei der Entwicklung neuer MACH Software besonders im Fokus. Um auch Menschen mit Behinderungen oder körperlichen Einschränkungen einen Zugang zu unserer Software zu ermöglichen, orientiert sich die neue Version MACH meinERP an folgenden Vorgaben:
- ETSI NORM EN 301 549
- Web Content Accessibility Guidelines
- Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0
- ISO 9241-171:2008
Erfüllen auch Sie die gesetzlichen Anforderungen zum Einsatz barrierefreier Software und binden Sie neue Nutzergruppen ein. Nutzen Sie MACH meinERP!
Die wesentlichen Änderungen in MACH meinERP
Ab Herbst 2022 ermöglicht MACH meinERP allen Nutzergruppen einen schnellen und einfachen Zugang in ein leistungsstarkes ERP-System.
Die Vorteile von MACH meinERP:
- neue, moderne Oberfläche, die Navigation und Bedienkomfort wesentlich verbessert
- hohe Barrierefreiheit, sodass weitere Benutzergruppen in den Arbeitsprozess integriert werden können
- spürbare Qualitäts- und Performancesteigerungen, die eine effizientere Nutzung ermöglichen
„Wir empfinden die neue Oberfläche als sehr gute Verbesserung im Sinne der Barrierefreiheit. Für uns ist toll, dass der Screenreader fast alles vorliest. Dies ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung, dem wir mit der neuen Version entgegensehen.“
Nehmen Sie Ihre Mitarbeiter:innen per E-Learning mit!
Dank der gewohnten Bedienmuster müssen Anwender:innen nicht völlig neu geschult werden. Bei Bedarf kann die Software-Einführung mit dem E-Learning-Kurs „Basiswissen MACH meinERP“ begleitet werden.
Der kostenpflichtige Kurs führt durch die neue Oberfläche, erklärt Basis-Funktionalitäten und bietet viele Tipps und Tricks zur effizienten Bedienung.
Das E-Learning eignet sich hervorragend für die Einarbeitung neuer Mitarbeiter:innen. Aber auch „alte Hasen“ können noch dazulernen – und Ihre Fachadministrator:innen sind entlastet.
„Besonders gelungen finde ich das klare Design sowie die gute Struktur und Userführung. Das Thema Barrierefreiheit ist bei diesem komplexen System wirklich gut mitgedacht und berücksichtigt worden.“
Gesetzliche Regelungen zum Einsatz barrierefreier Software
Der Einsatz barrierefreier Software ist für öffentliche Verwaltungen gesetzlich geregelt. Wir haben die häufigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema für Sie zusammengefasst.
Welche Gesetze und Richtlinien gelten zum Einsatz barrierefreier Software für öffentliche Verwaltungen?
Die Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen ist am 2. Dezember 2016 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden. Das Gesetz gilt für die öffentliche Verwaltung. Sie müssen Websites, Apps, Intranets, Extranets und elektronische Verwaltungsabläufe barrierefrei gestalten (vgl. § 12a Absatz 1 BGG). Dies gilt auch für intern genutzte Apps, die nicht öffentlich zugänglich sind.
Welche Standards gelten für den Einsatz barrierefreier Software?
Folgende Standards gelten:
- Digitale Inhalte müssen auffindbar, wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein
- Es gelten die Anforderungen der harmonisierten EU-Norm 301 549
- Vorgaben für Leichte Sprache und Gebärdensprache
- Überwachung gemäß Durchsetzungsbeschluss ER 2018/1524
Was muss laut Gesetzestext barrierefrei sein?
Laut Gesetzestext der BITV2.0 §2 (1) müssen folgende Angebote, Anwendungen und Dienste barrierefrei gestaltet sein:
- Websites (Internet und Intranet),
- mobile Anwendungen,
- elektronisch unterstützte Verwaltungsabläufe, einschließlich der Verfahren zur elektronischen Vorgangsbearbeitung und elektronischen Aktenführung,
- grafische Programmoberflächen
Was ist mit „elektronisch unterstützte Verwaltungsabläufe“ im Sinne des BITV2.0 gemeint?
Elektronisch unterstützte Verwaltungsabläufe im Sinne dieser Verordnung (BITV2.0 §2a (3)) sind Verfahren, die im Rahmen des Verwaltungshandelns intern oder extern angewandt werden und sich der Informations- und Kommunikationstechnik bedienen. Hierzu zählen insbesondere Verfahren zur elektronischen Vorgangsbearbeitung und elektronischen Aktenführung. Integrierte Inhalte in unterschiedlichen Formaten, beispielsweise Dokumente, Videos und Audiodateien sind Bestandteile der elektronisch unterstützten Verwaltungsabläufe.
Elektronische Vorgangsbearbeitung im Sinne dieser Verordnung (BITV2.0 §2a (4)) meint die Unterstützung von Geschäftsprozessen und Verwaltungsabläufen durch Informations- und Kommunikationstechnik. Dazu zählen unter anderem
- die Zuweisung und der Transport von Dokumenten an bearbeitende Personen,
- die Bearbeitung dieser Dokumente,
- die Darstellung von Prozessen, Organigrammen und Verantwortlichkeiten,
- die Terminplanung und
- die Protokollierung.
Was zeichnet barrierefreie Software aus? Wie lauten die wichtigsten Anforderungen?
- Alle Inhalte (Menüs, Tabellen, Grafiken etc.) müssen für die Anwender:innen zugänglich sein.
- Über die Tastatur kann jede Stelle/Funktion erreicht werden; über die Überschriftenkennzeichnungen können Anwender:innen abkürzen und schnell zu den Inhalten springen.
- Deutlicher Fokus - Anwender:innen erkennen direkt, wo sie sich befinden und welche Schaltfläche gewählt wurde.
- Logischer, hierarchischer Aufbau der Software - d.h. Inhalte sind so aufzubereiten, dass sie ohne Informationsverlust in welcher Art auch immer ausgelesen werden können.
- Die Farben erfüllen die Kontrastanforderungen und alle Inhalte sind erkennbar.
- Für jeden Nicht-Text-Inhalt werden Alternativen in Textform angeboten.
- Beschriftungen, Labels, Überschriften – alle Inhalte sind für die Anwender:innen verständlich.