News · 26.10.22

Arbeitszeiten mit MACH live! Zeitwirtschaft erfassen

Das Bundesarbeitsgericht urteilte kürzlich: Arbeitgeber sind verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem Arbeitnehmer:innen ihre geleistete Arbeitszeit erfassen können. Das gilt auch für die öffentliche Verwaltung.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG 1 ABR 22/21) urteilte am 13.09.2022:

Der Arbeitgeber ist nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmer:innen geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann.

Damit bezieht sich das BAG auf ein Urteil, das der Europäische Gerichtshof bereits im Mai 2019 fällte. Dieses hält Arbeitgeber in der EU an, ein „objektives, verlässliches und zugängliches System“ zur Messung der geleisteten täglichen Arbeitszeit einzuführen.

Von diesem Urteil ist auch die öffentliche Verwaltung als Arbeitgeber betroffen. Die Pflicht für die Bereitstellung eines Zeiterfassungssystems gilt ab sofort.

 

Das sagt das Arbeitsschutzgesetz

Die Pflichten der Arbeitgeber regelt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) genauer. In § 3 ArbSchG heißt es auszugsweise:

(1) 1Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. 2Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. …

(2) Zur Planung und Durchführung der Maßnahmen nach Absatz 1 hat der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten

1. für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen

Weitere Infos liefert das Bundesarbeitsgericht.

Bestens aufgestellt mit der MACH live! Zeitwirtschaft

MACH bietet mit der Lösung MACH live! Zeitwirtschaft das richtige Tool, um die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes sowie die Urteile des Bundesarbeitsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs abzubilden. Mit der aktuellen Version 3.0 und weiteren Verbesserungen in der kommenden Version 4.0 stellen wir Ihnen neue Funktionalitäten vor allem im Bereich der Benutzerfreundlichkeit und Workflowsteuerung zur Verfügung.

Die positive Zeitwirtschaft von MACH ist maximal flexibel konzipiert, sodass die Zeitwirtschaft basierend auf unserer Kernlösung Ihrer Organisation entsprechend angepasst und eingestellt werden kann. Sollen automatische Pausenabzüge vorgenommen werden, oder wollen Sie nur informiert werden, falls Pausen nicht gebucht werden? Wollen Sie einen Kernzeit-Korridor abbilden? Ruhezeiten? Maximale Tagesarbeitszeiten? Alle Regeln sind frei einstellbar.

Darüber hinaus bieten wir Ihnen die Möglichkeit, in Sonderfällen Workflows anzustoßen, z. B. bei Korrekturbuchungen, die durch Vorgesetzte abgesegnet werden müssen oder bei Nachbuchungen mit einem anderen Workflow. Die Abbildung erfolgt ganz einfach; die Bearbeitung findet in den Personal-Selfservices statt.

Fehlzeiten clever erfassen mit den MACH live! Selfservices

In den Selfservices der Zeitwirtschaft können Sie weitere Geschäftsvorfälle der Fehlzeitenerfassung abbilden: Krankmeldungen oder Urlaubsanträge mit entsprechenden Workflows sind hier perfekte Beispiele. Unsere Spielarten der Zeitwirtschaft greifen dabei nahtlos ineinander. Das heißt: Ihren Mitarbeiter:innen werden selbstverständlich keine Überstunden abgezogen, wenn sie sich krankgemeldet haben oder im Urlaub sind.

Um maximale Flexibilität zu schaffen, bieten wir neben den Selfservices eine Reihe von Auswertungsanwendungen – darunter das Ereignisdashboard, in dem Sie je Mitarbeiter:in oder Organisationseinheit Regelverstöße oder andere Hinweise erhalten. Weitere Werkzeuge geben wir Ihnen über die Auswertungen der einzelnen Tage oder die Arbeitszeitkonten an die Hand. Als Grundlage für alle Auswertungen verwendet unsere Personallösung die im System eingestellte Arbeitszeit, die durch das Anlegen eines Vertrags bereits im System mit einer Standardkonfiguration hinterlegt ist.

Es kann losgehen!

Die positive Zeitwirtschaft ist ab sofort einsatzbereit. Sie müssen sich nur entscheiden, welche Regeln je Mitarbeiter:in gelten, und schon können Sie starten. Durch den Einsatz der MACH live! Selfservices, die durch ihre geringe Komplexität überzeugen und somit perfekt auf Gelegenheitsnutzer:innen zugeschnitten sind, entsteht lediglich ein geringer Schulungsaufwand.